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Informationen für Apotheken



Als private Arbeitsvermittlungs-Agentur sind wir seit 1995 für Apotheken bundesweit tätig.
Wir vermitteln qualifiziertes, flexibles und zuverlässiges pharmazeutisches Personal.

Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung und eine umfangreiche Kartei von ApothekerInnen,
PTAs, PKAs, Pharmazie-Ingenieuren und Vorexaminierten.

Der unbürokratische Kontakt zwischen uns und Ihnen erspart Ihnen das langwierige Ausfüllen von Formularen.
Passend zu dem von Ihnen genannten Zeitraum werden wir Ihnen eine/n oder mehrere ArbeitnehmerInnen vorschlagen, die an einer Mitarbeit in Ihrer Apotheke Interesse haben.
Für Sie bieten sich folgende Vorteile:

AGB und Preisliste (Stand Juli 2010):

Mit Abschluss eines schriftlichen oder mündlichen Vertrages des Arbeitnehmers und Ihnen entsteht bei uns die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsgebühr durch Sie. Die Höhe beträgt für


1. Vertretungen

a) bei Ersteinsatz einer Vertreterin/eines Vertreters in einer Apotheke

Approbierte / Vorexaminierte /
Pharm. Ing.
PTA / PKA
für einzelne Tage
50,00 Euro
40,00 Euro
bis einschließlich 3 Tage
95,00 Euro
95,00 Euro
ab 4 Tagen bis einschließlich 2 Wochen
190,00 Euro
170,00 Euro
ab der 3. Woche bis einschließlich 4 Wochen
295,00 Euro
265,00 Euro
ab der 5. Woche pro angefangene Woche
72,00 Euro
59,00 Euro


b) Folgeeinsätze sind meldepflichtig und gebührenpflichtig. Sie werden - wie auch jede weitere Neuvermittlung - mit 10% auf die unter a) genannten Sätze berechnet.



2. Festanstellungen einmalig ein monatliches Tarifgehalt.



3. Filiallleitungen einmalig 1,5 Monatsgehälter.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Jeder Einsatz einer von uns vermittelten Arbeitskraft ist mitteilungspflichtig

Alle von uns erhaltenen Informationen über in unserer Kartei befindliche Arbeitnehmer sind ausschließlich für Sie als Arbeitgeber bestimmt und nicht an Dritte weiterzugeben.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass wir ausschließlich im Rahmen der zulässigen privaten Arbeitsvermittlung, nicht jedoch als Entleiher tätig sind und Sie daher das Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis mit dem/der VertreterIn selbst abzuschließen und auszugestalten haben.